AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von CrossFit Invincible

§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort


“CrossFit Invincible“ (Abkürzung: CFI) wird betrieben von HuLK Fitness UG (haftungsbeschränkt), Dr.-Atzinger-Str. 5, 94032 Passau. HuLK Fitness UG ist mit ihren Geschäftsführern Dr. Katrina Kopp, Markus Lindinger und Benjamin Kohlbacher der Ansprechpartner für alle Ansprüche und Erklärungen, die diesen Vertrag betreffen.


“CrossFit“ ist ein Kraft- und Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von CFI sowie von den beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.


Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. CFI behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ beim Probetraining in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.


Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort das CrossFit Invincible Gelände, Dr.-Atzinger-Str. 5, 94032 Passau (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt). Die Trainingseinheiten werden im Veranstaltungsort durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Website: http://www.crossfitinvincible.de (nachfolgend: “Website“ genannt). Am Veranstaltungsort befinden sich Sanitäranlagen sowie Umkleidekabinen für die Teilnehmer. Teilweise findet das Trainings-Programm auch im Freien (auf dem Veranstaltungsort unmittelbar zugehörigen Gelände) statt, der dann abweichende Trainingsort wird rechtzeitig auf der Webseite, durch das verwendete Buchungssystem und/oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

§ 2  Geltungsbereich, Abonnementvertrag und Anamnesebogen, kostenloses Probetraining, Preisangaben, Vertragsschluss


Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen CFI und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.


Jeder Teilnehmer, der an CrossFit teilnehmen möchte, kann ein Anmeldeformular zum Abschluss eines Abonnementvertrages am Veranstaltungsort oder auf der Website („Unsere Preise“) ausfüllen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine einmalige, kostenlose „Probewoche“ (Einzelheiten unter § 3 Nr. 2) zu besuchen (max. 2 Trainingseinheiten). Den Besuch dieser Probeeinheiten empfiehlt CFI. Auch hierfür ist eine Anmeldung am Veranstaltungsort oder auf unserer Website erforderlich („Dein Einstieg“).


Die Darstellung des Trainingsprogramms auf der Webseite stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Das jeweilige Trainingsprogramm ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig.


Auf der Website unter dem Button „Unsere Preise“ (http://www.crossfitinvincible.de) findet der Teilnehmer unter dem Button ‘Anmelden’ das Anmeldeformular mit Anamnesebogen. Es öffnet sich ein Worddokument welches der Teilnehmer abrufen, ausdrucken und speichern kann. Im Rahmen des Kundenformulars entscheidet sich der Teilnehmer für Art und Umfang des Trainings für die dort ausgewiesenen Preise und die dort genannten möglichen Zeiträume. Die Preise enthalten die gesetzliche MwSt. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Angabe der dort erfragten Kontaktdaten. Bitte die Daten zwecks besserer Lesbarkeit nicht handschriftlich, sondern über die Tastatur eingeben. Wenn Kontaktdaten nur freiwillig abgegebenen werden müssen, sind diese als solche gekennzeichnet. Das Anmeldeformular ist zweifach auszufüllen, ein Exemplar ist für den Teilnehmer, das zweite ist für CFI. Das ausgefüllte Anmeldeformular bitte an info@crossfitinvincible.de per E- Mail schicken. Alternativ kann dieses auch ausgefüllt auf dem Postweg an CFI verschickt werden oder am Veranstaltungsort vorbeigebracht werden.


Sofern der Abschluss des Vertrags ausschließlich über fernmündliche Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Brief oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume von CFI geschlossen wurde besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Für die Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung erforderlich, die den Willen zur Ausübung des Widerrufsrechts erkennen lässt. Zur Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Erklärung ausreichend. Wird der Vertrag widerrufen, werden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung bei CFI eingegangen erstattet. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Sofern Dienstleistungen während der Widerrufsfrist bereits auf Wunsch des Teilnehmers erbracht wurden, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

Dem Anmeldeformular liegt ferner ein Anamnesefragebogen bei. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Anamnesefragebogen auszufüllen. Insbesondere aus Datenschutzgründen besteht keine rechtliche Verpflichtung, Auskunft im Rahmen des Anamnesefragebogens zu erteilen. CFI empfiehlt jedoch das Ausfüllen des Anamnesefragebogens. CFI möchte dem Teilnehmer ein bestmögliches Training zukommen lassen. Je mehr Informationen der Trainer über den körperlichen Zustand des Teilnehmers und dessen Trainingsziele besitzt, desto besser kann ein auf den Teilnehmer abgestimmtes Training ausgestaltet werden. Soweit der Teilnehmer CFI persönliche Angaben im Rahmen des Anamnesefragebogens mitteilt, sichert CFI strengste Vertraulichkeit dieser Daten zu. Diese werden ausschließlich den beauftragten Trainern vor dem Training weitergegeben, diese haben sich gegenüber CFI ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bezüglich des genauen Umgangs der abgegebenen Daten wird auf die beigefügte Datenschutzerklärung verwiesen.


CFI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers innerhalb von 10 Tagen nach Übermittlung des Anmeldeformulars anzunehmen. Über eine Ablehnung des Angebots wird der Teilnehmer seitens CFI umgehend informiert. Erst durch die Annahme durch CFI kommt ein Abonnementvertrag zwischen dem Teilnehmer und CFI zustande. Eine Annahme kann CFI auch konkludent durch die Freischaltung des Nutzeraccounts erfolgen oder durch die Entgegennahme des ersten Monatsbeitrages im Rahmen des Dauerauftrages.


Mit der Abgabe des Angebots auf den Abschluss eines Abonnement-Vertrages oder der Teilnahme an dem Probetraining: “Probewoche“ akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CFI, welche dem Abonnement-Vertrag beigefügt sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus und stehen zum Download auf unserer Homepage (http://www.crossfitinvincible.de) zur Verfügung.

 

§ 3  Definition CrossFit, Probetraining, Login, Buchen von Terminen und Kursen, Trainingseinheit, Allgemeingültiges für das Training


1.           Was ist CrossFit?

CrossFit ist ein allgemeines und umfassendes Kraft- und Konditionstraining. Das Besondere besteht darin, sich nicht zu spezialisieren. Der Gründer, Greg Glassman, meinte diesbezüglich: „Unsere Spezialität ist es, uns nicht zu spezialisieren“. CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für einen Anfänger geeignet. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer jedoch von guter Gesundheit sein. Die hohe Trainingsintensität sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Eine gesunde Ernährung ist die Basis eines jeden erfolgreichen Trainingskonzepts. Die von CFI empfohlene Diät ist nicht im Sinne eines Abnehmens zu verstehen, sondern eine Ernährungsempfehlung, um einen gesunden und leistungsfähigen Körper zu erreichen. Grundsätzlich ist bequeme Kleidung zu tragen. Es darf nicht barfuß trainiert werden, sondern nur mit Schuhen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) muss bedacht werden. Im Vordergrund von CrossFit steht, sich gegenseitig zu motivieren und unter der Leitung eines Trainers seinem Körper über eine kurze Zeitspanne (bis zu max. 45 Minuten) vieles abzuverlangen. Das Gesamtspektrum der körperlichen Leistungsfähigkeit wird mit diesem Training vollständig abgedeckt.

Trainiert werden:

·        aerobe Ausdauer

·        anaerobe Ausdauer

·        Schnelligkeit

·        Kraft

·        Koordination

·        Beweglichkeit

Das Trainingsprogramm basiert auf drei wesentliche Säulen:

Es werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang durchgeführt. Jede körperliche Bewegung hat ihren Ursprung in der Körpermitte und geht dann zu den Extremitäten. Die Workouts (Begrifflichkeit wird weiter unten geklärt) werden ständig variiert und mit hoher Intensität durchgeführt.


Die angewendeten Übungen kommen aus dem Gewichtheben, Turnen und der allgemeinen Athletik. Diese Übungen werden kombiniert mit Schwimmen, Laufen (vor allem Sprintdistanzen), Radfahren und Rudern. CrossFit betreibt keine Muskelisolation, sondern es werden nur mehrgelenkige, funktionelle Übungen ausgeführt. Bei jeder Übung wird besonders auf eine Ausführung über den gesamten Bewegungsumfang geachtet, ganz im Gegenteil zum herkömmlichen Fitnesstraining, im Rahmen dessen meistens nur Teilbewegungen und Muskelisolation (z. B. Biceps-Curl) durchgeführt wird.


Ein typisches Workout (WOD = Workout of the day) dauert zwischen drei und maximal 45 Minuten. Die Workouts werden fast ausschließlich mit sehr hoher Intensität durchgeführt und werden ständig variiert. Gerade dieser Aspekt macht das Training sehr abwechslungsreich


2.           ​“Probewoche“ (Probetraining):

Die „Probewoche“ ist ein 2-maliges kostenloses Probetraining (Max. 2x / Woche) für alle, die mal von CrossFit gehört haben, sich aber nicht sicher sind, ob dieses Trainingssystem wirklich das Richtige für sie ist. Die „Probewoche“ vermittelt einen allgemeinen Überblick über CrossFit. Es kann grundsätzlich jeder Trainierende, jedoch abhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit, am Training teilnehmen. Hierbei sollen die Trainierenden einen Einblick in die Trainingsmethodik von CFI bekommen. Den Abschluss bildet ein kurzes Workout, um an dem eigenen Körper zu erfahren, was ein CrossFit-Training bedeutet.


3.           Login/ Buchen von Terminen und Kursen /Trainingseinheiten:

(1) Login: Wenn der Abonnementvertrag abgeschlossen ist, erstellt der Teilnehmer seinen Teilnehmeraccount. Dies geschieht mit der CFI Buchungssoftware. Hierbei registriert er sich und kann nach der Bestätigung der E- Mail- Adresse sein eigenes Passwort erstellen.


(2) Buchen von Terminen und Kursen: Um Termine und Kurse buchen zu können, muss der Teilnehmer einen Teilnehmeraccount angelegt haben, um die “Login-Funktion“ betätigen zu können. Der Teilnehmer kann sich dann verbindlich zu den jeweiligen Kursen anmelden. Eine Anmeldung ist ab 48 Stunden vor Kursbeginn möglich. Eine Abmeldung von einem gebuchten Kurs ist bis 2 Stunden vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird der Kredit zurückerstattet. Bei einer späteren Abmeldung kann ein Kredit nur in Ausnahmefällen und nach individueller Absprache zurückerstattet werden.

Reguläre Trainingseinheiten dauern in der Regel jeweils eine Zeitstunde. Geringfügige Abweichungen bei von bis zu 15 min sind möglich. Die Trainingseinheiten werden unter der Anleitung eines Trainers in kleinen Gruppen durchgeführt. Typischer Ablauf einer Trainingseinheit:

·        Aufwärmen

·        Dehnen

·        Kraftteil oder Technikteil

·        WOD („Workout of the Day“)

 

4.           Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten:

Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, die Ratschläge des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat der Teilnehmer selbst darauf zu achten, dass das Training dem aktuellen gesundheitlichen bzw. körperlichen Zustand entspricht. Bei Zuspätkommen des Teilnehmers gilt für alle Trainingsveranstaltungen, dass aus gesundheitlichen Gründen mindestens ein Aufwärmen (Warm Up) und ein kurzes Mobilisieren vor dem Start des WODs möglich sein muss. Kann dies durch die Verspätung des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet werden, so liegt es im Ermessen des Trainers den jeweiligen Teilnehmer vom Besuch der Trainingseinheit auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des jeweiligen Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet. Da die Gesundheit der Mitglieder für CFI zu jeder Zeit Vorrang hat, liegt es zudem im Ermessen des Trainers, einen Teilnehmer von einem Kurs auszuschließen, wenn dieser körperlich oder geistig nicht in der Verfassung zu sein scheint, die für die gesunde Durchführung einer Trainingseinheit notwendig ist. Hierzu zählen unter anderem eine offensichtliche, körperliche Überbelastung (Übertraining), ein alkoholisierter Zustand, ein narkotisierter Zustand sowie ein, durch Einfluss von Betäubungsmitteln, geistig verwirrter Zustand.


 5.          “Mein Profil“:

Wenn ein Teilnehmer sich über die “Login- Funktion“ registriert hat, kann er unter der Rubrik: “Mein Profil“ seine bei CFI hinterlegten persönlichen Daten und den persönlich gebuchten Trainingsplan einsehen. Bereits zugesagte Termine können dort auch abgesagt werden, diese werden dem Teilnehmer innerhalb einer Trainingswoche wieder gutgeschrieben, wenn die Absage rechtzeitig erfolgt. Die rechtzeitige Absage kann bis zum Tag des Kurses selbst und bis zu 2 Stunden vor Kursbeginn erfolgen. Wenn der Teilnehmer seine innerhalb eines Monats gebuchten Kurseinheiten/ Credits nicht wahrnehmen kann, verfallen diese. Diese Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht in den folgenden Monaten nachgeholt werden.

 

§ 4  Trainingsangebot, Abonnementverträge (Inhalt, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit), Preise und Zahlungsbedingungen (Dauerauftrag), Verzug


Der Abschluss des Abonnementvertrages berechtigt den Teilnehmer für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Nutzung der jeweils angebotenen Kursangebote von CFI.


1.           Probewoche: 2 Einheiten innerhalb einer Woche à 60 Minuten, kostenlos.


2.           Abonnementverträge:

Die nachfolgenden angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Monatsbeitrag. Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Listschriftmandat von der HuLK Fitness UG eingezogen. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst in der Regel 60 Minuten. Geringfügige Abweichungen von bis zu 15 min sind möglich.


3.           Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird bei Vertragsschluss mit einer einmaligen festen Laufzeit von 6 oder 12 Monaten geschlossen. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung während dieser ersten fest vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.


Kündigt das Mitglied innerhalb dieser Vertragslaufzeit nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch und wird zu einem unbefristeten Vertrag. Diesen dann unbefristeten Vertrag kann das Mitglied jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende kündigen.

Beispiel:

Das Mitglied schließt am 07.10.2022 einen auf 12 Monate befristeten Vertrag mit CFI ab. Die Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Möchte sich das Mitglied von diesem Vertrag lösen, besteht die Möglichkeit, bis zum 07.09.2022 die Kündigung des 12-Monatsvertrags zu kündigen. Danach endet das Vertragsverhältnis.


Kündigt das Mitglied nicht bis zum 07.09.2022 so verlängert sich der Vertrag automatisch und geht in einen unbefristeten Vertrag über. Ab dem 07.10.2023 hat das Mitglied dann die Möglichkeit, jeweils zum 7. Eines jeden Monats die Kündigung zum 6. Des darauffolgenden Monats auszusprechen.

Das Mitglied hat zudem das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn ein Mitglied

·        einen schweren Unfall hat,

·        sich schwer verletzt,

·        schwer erkrankt,

·        schwanger wird, oder

·        mehr als 50 km vom Veranstaltungsort wegzieht.


Die Krankheit ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu erfolgen. Eine anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrages erfolgt auf schriftlichen Antrag (wenigstens per E- Mail), wobei der Antrag spätestens 4 Wochen nach der außerordentlichen Kündigung zu erfolgen hat. Eine tagegenaue Abrechnung im Rahmen der Rückerstattung ist nicht möglich. Soweit ein Teilnehmer länger als 4 Wochen erkrankt, sich eine mittel- bis langwierige Verletzung zuzieht oder schwanger wird, ist zudem eine Stilllegung des Vertrags bis 6 Monate kostenfrei möglich. Über Stilllegungen für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten wird im Einzelfall entschieden. 


4.           Preise, abhängig von Trainingshäufigkeit und Abonnementlaufzeit

Siehe " Unsere Preise". Der Vertrag wird mit dem auf dem Deckblatt genannten Preis abgeschlossen.

Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner erhalten 15% Rabatt auf alle zu zahlenden Vergütungen. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises bzw. dem Nachweis des Auszubildendenverhältnisses bzw. des Bezugs von Arbeitslosengeld oder vergleichbarer Sozialbezüge. Der sog. “Einsteigerkurs“ ist davon ausgeschlossen.


Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

CFI behält sich vor, die Preise zu ändern. Der Teilnehmer wird mindestens 6 Wochen vor der Preisänderung darüber informiert. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen mit einer Frist von 1 Monat vor der geplanten Preisänderung.

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich über das Buchungssystem eingezogen. Gerät der Teilnehmer mit mehr als 1 Monatsbeitrag in Rückstand, ist CFI berechtigt, den Abonnementvertrag fristlos zu kündigen. Zudem kann CFI dem Teilnehmer den Zutritt zum Veranstaltungsort und den Kursen verweigern

 

§ 5  Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen


Die Haftung von CFI auf Schadensersatz ist– gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CFI beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die mitgebrachte Garderobe, Geld oder sonstigen Wertsachen des Teilnehmers. In diesem Fall wird aber nur der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden ersetzt. 


Liegen bei dem Mitglied körperliche Beeinträchtigungen vor, etwa Verletzungen, Krankheiten oder Schwangerschaft, so ist das Mitglied verpflichtet, den jeweiligen Trainer über seinen Zustand zu unterrichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass der jeweilige Trainer die Übungen ggfs. auf das einzelne Mitglied anpasst. Unterlässt das Mitglied einen solchen Hinweis und ist die Beeinträchtigung nicht offensichtlich, stellt das Mitglied CFI von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die darauf beruhen, dass das Mitglied nicht auf seine Beeinträchtigung hingewiesen hat.


Dasselbe gilt, wenn sich das Mitglied aktiv den Ratschlägen und Empfehlungen des jeweiligen Trainers widersetzt, insbesondere wenn der Trainer zu Alternativübungen rät oder eine abweichende Übungsausführung empfiehlt.


Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und das Mitglied von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.


CFI behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail/mit einem Aushang am Veranstaltungsort /auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Passau (bis zu 2 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Teilnehmers besteht nur dann, wenn die Änderung eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.

 

§ 6  Datenschutz


Für alle Datenschutz relevanten Themen wird auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen. Diese ist auf unserer Homepage (http://www.crossfitinvincible.de) zu finden sowie bei Abschluss eines Abo-Vertrages als Anlage beigefügt.

 

§ 7  Sonstiges/ Schlussbestimmungen


Der Teilnehmer ist verpflichtet, CFI von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannten Kontaktdaten als weiterhin gültige des Teilnehmers.

Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn die Gegenansprüche auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Erfüllungsort der Leistung ist der aktuelle Sitz des Veranstaltungsortes.


Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragspartner, die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten und den sonstigen Zielen der Vertragspartner möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Share by: